Wir möchten Sie über folgende Änderungen ab 01. Oktober 2024 informieren.
Ab diesem Zeitpunkt muss eine Arbeitslosmeldung entweder elektronisch über das eAMS-Konto oder persönlich beim AMS erfolgen.
Es fällt ab 1. Oktober die telefonische Arbeitslosmeldung und die Antragstellung bei den Gemeinden weg.
Das eAMS-Konto könne Sie über FinanzOnline sofort selbst aktivieren. Alternativ fordern Sie die Zugangsdaten telefonisch, online oder per E-Mail an und erhalten diese per Post mit RSa-Brief.
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/beim-ams-arbeitslos-melden