Arbeitslosenmeldung - Änderung

Veröffentlichungsdatum11.09.2024Lesedauer2 MinutenKategorienAktuelles
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Wir möchten Sie über folgende Änderungen ab 01. Oktober 2024 informieren.  

Ab diesem Zeitpunkt muss eine Arbeitslosmeldung entweder elektronisch über das eAMS-Konto oder persönlich beim AMS erfolgen. 

Es fällt ab 1. Oktober die telefonische Arbeitslosmeldung und die Antragstellung bei den Gemeinden weg. 

Das eAMS-Konto könne Sie über FinanzOnline sofort selbst aktivieren. Alternativ fordern Sie die Zugangsdaten telefonisch, online oder per E-Mail an und erhalten diese per Post mit RSa-Brief.

Alle Informationen finden Sie unter: https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/beim-ams-arbeitslos-melden