Alle Personen, die in Kaprun mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und einen über 12 Wochen alten Hund besitzen, sind verpflichtet, Ihren Hund binnen einer Woche ab Beginn der Haltung in der Gemeinde anzumelden.
Die Anmeldung hat zu enthalten:
- Name und Anschrift der Hundehalterin / des Hundehalters
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
- Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z2 lit d TschG)
Weiters sind folgende Unterlagen beizustellen:
- Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis.
- Der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht).
Nach Anmeldung Ihres Hundes, erhalten Sie von der Gemeinde eine Hundemarke. Diese muss am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).
Die Beendigung der Haltung des Hundes muss ebenfalls innerhalb einer Woche in der Gemeinde gemeldet werden. Dabei sind der Grund für die Beendigung sowie gegebenenfalls die Kontaktdaten der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters anzugeben.
Seit 2010 gilt in Kaprun eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde.
diese Regelung besagt, dass
- Hunde außerhalb von Gebäuden und von angemessen eingezäunten Grundstücken im gesamten Gemeindegebiet, sowie an allgemein zugänglichen Orten an einer Leine geführt werden müssen oder einen Maulkorb tragen müssen.
- in öffentlichen Sport-, Bade- und Kinderspielplätzen Hunde nicht mitgenommen werden dürfen.
Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot ist ebenfalls zu beachten. Der Hundekot muss in einem geeigneten "Sackerl" gesammelt werden und im Anschluss in einer vorgesehenen Mülltonne entsorgt werden. Zu diesem Zweck wurden an zahlreichen Stellen in Kaprun sogenannte Dog Stations aufgestellt.
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