Die Salzburger Landesregierung verleiht auf Grund des § 4 des Landesgesetzes vom 19. November 1926, LGBl. 1927, Seite 45 der Gemeinde Kaprun über ihr Ansuchen das im folgenden beschriebene und in Farben dargestellte Wappen nämlich:
In Schwarz auf dreifachem goldenen Doppelblitz stehend ein rot bewehrter silberner Falke mit erhobenem rechten Fang. Der Falke erinnert an die Grafen von Falkenstein, die im 12. Jahrhundert in Kaprun Besitz hatten, das Blitzbündel an die derzeitige große Bedeutung des Ortes in der Elektrizitätswirtschaft.
Die Gemeinde hat das verliehene Wappen im Siegel zu führen. Zur Bekräftigung dieser Urkunde habe ich diese im Sinne des § 4 Absatz 2, des eingangs zitierten Gesetzes eigenhändig unterschrieben und mit dem Landessiegel versehen lassen.
Salzburg, am 4. Juni 1953
Der Landeshauptmann