Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Zuständig


Karin Lazansky
Kontaktdaten von Karin Lazansky
Leiterin der Finanzverwaltung
Karin Lazansky
Wilhelm Fazokas Strasse 20a
5710 Kaprun
Tel: +43 6547 8204 14
Fax: +43 6547 8204 19
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