Am 29. September 2024 findet die Wahl zum österreichischen Nationalrat statt.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (09.07.2024) in Kaprun mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Weiters wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen wurden.
ACHTUNG: Personen, die nach dem Stichtag (09.07.2024) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gemeldet waren. Es sind daher auch allfällige Wahlkartenanträge an diese Gemeinde zu richten.
Amtliche Wahlinformation
Vor der Wahl werden durch die Gemeinde wieder sogenannte Wählerverständigungskarten, inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl, an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.
Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl)
Wer am Wahltag nicht in Kaprun ist, kann die Stimmabgabe auch mittels der Briefwahl (Wahlkarte) erledigen. Dabei ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (29.09.2024, 17.00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde Zell am See einlangt (Postweg beachten!). Die Wahlkarte kann auch bis 27.09.2024,12.00 Uhr im Gemeindeamt Kaprun oder am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben werden.
Beantragung einer Wahlkarte bei der Gemeinde Kaprun:
Die Wahlkarten können ab sofort beantragt werden, die Ausgabe kann jedoch erst ab September nach Vorliegen der Drucksorten erfolgen.
Die Beantragung einer Wahlkarte für eine andere Person ist nur mit schriftlichem Antrag und einer Vollmacht möglich.
Wahlkarten können schriftlich bis Mittwoch 25.09.2024 oder persönlich (nicht telefonisch) bis Freitag 27.09.2024, 12.00 Uhr im Gemeindeamt Kaprun, Wilhelm-Fazokas-Straße 20a, 5710 Kaprun beantragt werden. Zur persönlichen Beantragung nehmen Sie bitte ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit. Bis 27.09.2024, 12.00 Uhr können Sie Ihre Stimme mittels der Wahlkarte auch sofort im Stadtamt abgeben.
Vorgang für die Briefwahl:
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert geben und das Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen und anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
- die Wahlkarte zukleben und
- dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig (bis spätestens 29.09.2024, 17.00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde Zell am See einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben (Postweg beachten!) oder in einem Wahllokal am Wahltag direkt abgeben.
Häufige Gründe, warum eine Briefwahl ungültig ist:
- Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt.
- Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
- Das Wahlkartenkuvert ist beschädigt.
- Die Stimmzettel wurde nicht in das Stimmkuvert gegeben.
- Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.
Wahllokale
Die Gemeinde Kaprun ist in 3 Wahlsprengel mit folgenden Wahllokalen eingeteilt. Die Wahlzeit wurde für alle Sprengel mit 7:00 bis 14:00 Uhr festgelegt.
Wahlsprengel 1 - Gemeindeamt Sitzungssaal, Wilhelm-Fazokas-Straße 20a - 1 Obergeschoss (barrierefrei)
Wahlsprengel 2 - Jugend- und Familiengästehaus, Nikolaus-Gassner-Straße 51 (barrierefrei)
Wahlsprengel 3 - Gemeindeamt Erdgeschoss, Wilhelm-Fazokas-Straße 20a - EG (barrierefrei)