Hundehaltung

Alle Personen, die in Kaprun mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und einen über 12 Wochen alten  Hund besitzen, sind verpflichtet, Ihren Hund binnen einer Woche ab Beginn der Haltung in der Gemeinde anzumelden. 


Das Anmeldeformular können sie auf unserer Webseite herunterladen oder es zu unseren Öffnungszeiten auf dem Gemeindeamt abholen.

Weiters sind folgende Unterlagen beizustellen:  

  • Der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis.
  • Der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht).

Nach Anmeldung Ihres Hundes, erhalten Sie von der Gemeinde zum Selbstkostenpreis eine Hundemarke. Diese muss am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet). 

Die Beendigung der Haltung des Hundes muss ebenfalls innerhalb einer Woche in der Gemeinde gemeldet werden. Dabei sind der Grund für die Beendigung sowie gegebenenfalls die Kontaktdaten der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters anzugeben.


Seit 01.07.2025 gilt in Kaprun eine neue Leinen- oder/und Maulkorbpflicht für Hunde. 

Diese Regelung besagt, dass 

  • Hunde außerhalb von Gebäuden und von eingefriedeten Grundstücken im gesamten Gemeindegebiet, sowie an allgemein zugänglichen Orten an einer Leine geführt werden müssen oder einen Maulkorb tragen müssen.
  • Hunde der in Beilage 1 der Hundehalteverordnung genannten Rassen müssen außerhalb von Gebäuden und von eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Kaprun, auf für jedermann begehbaren öffentlichen Orten, an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.


Außerdem gilt ein ausdrückliches Hundeverbot auf allen Langlaufloipen im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Kaprun. Ausgenommen davon sind Assistenzhunde, d. h. Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.


Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot ist ebenfalls zu beachten. Der Hundekot muss in einem geeigneten "Sackerl" gesammelt werden und im Anschluss in einer vorgesehenen Mülltonne entsorgt werden. Zu diesem Zweck wurden an zahlreichen Stellen in Kaprun sogenannte Dog Stations aufgestellt. 


Details zum Thema

Zuständig


Lara Buchner
Kontaktdaten von Lara Buchner
Gästemeldewesen & Bürgerservice
Lara Buchner
Wilhelm-Fazokas-Straße 20a
5710 Kaprun
Tel: +43 6547 8204 47
Fax: +43 6547 8204 19
l.buchner@kaprun.gv.at