Alktuelle Informationen

Veröffentlichungsdatum30.04.2020Lesedauer1 Minute

Aktuelle Informationen 

Seit Mitte April werden Einrichtungen und Betriebe wieder schrittweise geöffnet.

Dies betrifft auch die Einrichtungen und Angebote der Gemeinde. Die Handlungen und Entschei­dungen der Gemeinde erfolgen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.

Allgemeine Maßnahmen

Einhaltung eines Mindestabstandes von 1 Meter zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.

Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.

Einhaltung von Hygienemaßnahmen (z.B. regelmäßiges Hände waschen).

Veranstaltungen

Ab 1. Mai 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 10 Personen erlaubt, unter Einhaltung der oben angeführten Vorgaben. Bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teil­nehmen.

Ab 15. Mai 2020 dürfen Gottesdienste wieder stattfinden.

Kinderbetreuung

Derzeit gilt noch die Empfehlung, die Kinder – wenn möglich – zu Haus zu betreuen. Die Kinder­betreuungseinrichtungen in Kaprun sind geöffnet und können bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot gilt für alle Eltern, egal in welchem Beruf sie tätig sind. Bitte um telefo­nische Anmeldung im Haus der Kinder, Tel. 06547/20009.

Die Gemeinde Kaprun erlässt allen Eltern die Gebühr für den Kindergarten bzw. für die Schüler­nachmittagsbetreuung für den Zeitraum des eingeschränkten Betreuungsangebotes.

Gemeindeamt

Das Gemeindeamt ist seit 5. Mai 2020 wieder für den persönlichen Parteienverkehr geöffnet.

Besuche im Seniorenhaus Margaretha

Ab sofort kann das Besuchsverbot im Seniorenhaus, jedoch nur unter strengen Auflagen, gelockert werden. 

Oberstes Ziel ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus zu schützen.

Es wurde über unsere Außenanlage eine Möglichkeit geschaffen, kontaktfreie Besuche zu gewähr­leisten. Dies ist nur unter vorheriger Terminvereinbarung wieder möglich: Tel. 06547/8177.

Die Besuchszeiten sind grundsätzlich von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr begrenzt, auch andere Termine sind nach Voranmeldung möglich.

Öffnung von Spielplätzen

Die öffentlichen Spielplätze sind ab 1. Mai 2020 wieder geöffnet.

Neben dem Mindestabstand von 1 m ist auch Mund-Nasen-Schutz für Begleit- und Aufsichts­personen erforderlich.

Unterstützung für Beihilfen und Förderungen

Für Anfragen in sämtlichen Förderangelegenheiten in Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie im Land Salzburg erhalten Sie: Forum Familie, Frau Christine Schläffer, Tel. 0664/8384179, 

E-Mail forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at.

Weitere Links