Aktuelle Informationen
Seit Mitte April werden Einrichtungen und Betriebe wieder schrittweise geöffnet.
Dies betrifft auch die Einrichtungen und Angebote der Gemeinde. Die Handlungen und Entscheidungen der Gemeinde erfolgen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
Allgemeine Maßnahmen
Einhaltung eines Mindestabstandes von 1 Meter zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben.
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.
Einhaltung von Hygienemaßnahmen (z.B. regelmäßiges Hände waschen).
Veranstaltungen
Ab 1. Mai 2020 sind Veranstaltungen mit bis zu 10 Personen erlaubt, unter Einhaltung der oben angeführten Vorgaben. Bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
Ab 15. Mai 2020 dürfen Gottesdienste wieder stattfinden.
Kinderbetreuung
Derzeit gilt noch die Empfehlung, die Kinder – wenn möglich – zu Haus zu betreuen. Die Kinderbetreuungseinrichtungen in Kaprun sind geöffnet und können bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot gilt für alle Eltern, egal in welchem Beruf sie tätig sind. Bitte um telefonische Anmeldung im Haus der Kinder, Tel. 06547/20009.
Die Gemeinde Kaprun erlässt allen Eltern die Gebühr für den Kindergarten bzw. für die Schülernachmittagsbetreuung für den Zeitraum des eingeschränkten Betreuungsangebotes.
Gemeindeamt
Das Gemeindeamt ist seit 5. Mai 2020 wieder für den persönlichen Parteienverkehr geöffnet.
Besuche im Seniorenhaus Margaretha
Ab sofort kann das Besuchsverbot im Seniorenhaus, jedoch nur unter strengen Auflagen, gelockert werden.
Oberstes Ziel ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus zu schützen.
Es wurde über unsere Außenanlage eine Möglichkeit geschaffen, kontaktfreie Besuche zu gewährleisten. Dies ist nur unter vorheriger Terminvereinbarung wieder möglich: Tel. 06547/8177.
Die Besuchszeiten sind grundsätzlich von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr begrenzt, auch andere Termine sind nach Voranmeldung möglich.
Öffnung von Spielplätzen
Die öffentlichen Spielplätze sind ab 1. Mai 2020 wieder geöffnet.
Neben dem Mindestabstand von 1 m ist auch Mund-Nasen-Schutz für Begleit- und Aufsichtspersonen erforderlich.
Unterstützung für Beihilfen und Förderungen
Für Anfragen in sämtlichen Förderangelegenheiten in Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie im Land Salzburg erhalten Sie: Forum Familie, Frau Christine Schläffer, Tel. 0664/8384179,
E-Mail forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at.