COVID-19 Notmaßnahmenverordnung

Veröffentlichungsdatum17.11.2020Lesedauer1 Minute

COVID-19 Notmaßnahmenverordnung


Seit 17. November 2020 (0:00 Uhr) ist in ganz Österreich die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung gültig. Diese Verordnung gilt vorerst bis 6. Dezember 2020.

Folgende Einrichtungen haben vorläufig geschlossen:

  • Öffentliche Bibliothek
  • Sporthalle inkl. Kletterturm 
  • Seniorentreff 


Kinderbetreuung:

Sofern es die berufliche und persönliche Situation der Eltern zulässt, sollten die Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden. Für all jene Eltern, die eine Betreuung für ihre Kinder benötigen, sind die Betreuungseinrichtungen geöffnet. Das Jugendzentrum hat ebenfalls zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet.


Spielplätze:

Diese bleiben weiterhin geöffnet.


Gemeindeamt:

Das Gemeindeamt ist zu den üblichen Amtszeiten, unter den geltenden Schutzmaßnahmen, geöffnet. 


Recyclinghof:

Der Recyclinghof Kaprun hat zu den bisherigen Öffnungszeiten weiterhin geöffnet. 


Seniorenhaus Margaretha:

Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gilt ein Besuchsverbot. Entsprechende Besuchsregeln für Angehörige sind direkt im Seniorenhaus ersichtlich. 


Freizeitanlagen:

Die Benützung der Freizeit- und Sportanlagen der Gemeinde (z.B. Fußballplätze, Beachvolleyballplatz) ist untersagt.


Für weitere Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 06547/82 04 (Gemeindeamt) gerne zur Verfügung. 


Stand: 17. November 2020

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