Familienpass

Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder bis zum 18. Geburtstag, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen. Ebenso Großeltern, wenn die Enkelkinder in deren Haushalt gemeldet sind. Auch "Besuchsväter" oder "Besuchsmütter" haben diese Möglichkeit wenn sie ihr Besuchsrecht nachweisen.

Der Familienpass wird kostenlos im Gemeindeamt ausgestellt und ist drei Jahre gültig. Die Familienpass-Partner, die den Salzburger Familien bei Freizeitunternehmen Ermäßigung gewähren, sind in der Familienpass-Broschüre, die im Gemeindeamt aufliegt, mit ihren Angeboten angeführt.

Informationen: www.familie-salzburg.gv.at

Zuständig