Der Heizkostenzuschuss, auch Heizscheck genannt, setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
- Teil 1: Heizkostenzuschuss Land Salzburg
- Teil 2: Heizkostenzuschuss Gemeinde Kaprun
Teil 1- Heizkostenzuschuss Land Salzburg
Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2025/2026 nach Maßgabe der Richtlinie den Antragstellerinnen/ Antragstellern einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig EUR 250,00. Die Antragsfrist läuft von 1.1.2026 bis 30.09.2026.
Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist ab 1.1.2026 wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich (Antragsfrist: 30.09.2026). Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich. Gerne unterstützt das Gemeindeamt bei der elektronischen Antragstellung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 250,00.
Die Einkommensgrenzen der Förderperiode 2025/2026 beträgt bei einem 1-Personen-Haushalt EUR 1.424,00. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften liegt die Einkommensgrenze bei EUR 1.862,00.
Finden Sie hier die Förderrichtlinie: https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/soziale-und-finanzielle-leistungen/heizscheck
Teil 2 - Heizkostenzuschuss Gemeinde Kaprun
Die Gemeinde Kaprun gewährt nach erfolgreichen Förderansuchen beim Land Salzburg eine weiteren Heizkostenzuschuss von einmalig EUR 400,00.
Voraussetzungen:
- mindestens 1 Jahr Hauptwohnsitz in Kaprun
- Beziehung einer Ausgleichszulage im Rahmen der Pensionsversicherung oder
- Erhalt eines Heizkostenzuschusses des Landes Salzburg im letzten Winter
Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der Pensionsbestätigung oder Bankkontoauszug bzw. einer Auszahlungsbestätigung vom Land Salzburg im Gemeindeamt (Kassa.)
Auszahlung möglich bis 30. April 2026