Pensionsangelegenheiten

Formulare von verschiedenen Pensionsversicherungsanstalten liegen im Meldeamt auf.


Erforderliche Unterlagen:


Alterspension: alle Personaldokumente des Antragstellers, Beschäftigungsnachweise ab dem 14. Lebensjahr, bei Frauen auch die Geburtsurkunden der Kinder.


Witwen- / Witwerpension: Pensionsabschnitte beider Personen, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Tod.


Da es sich hier um ein Fachgebiet handelt, indem sich laufend Änderungen ergeben, ersuchen wir, sich vor Antragstellung auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt zu erkundigen.

Zuständig


Brigitte Zehetner
Kontaktdaten von Brigitte Zehetner
Brigitte Zehetner
Wilhelm-Fazokas-Strasse 20a
5710 Kaprun
Tel: +43 6547 8204 15
Fax: +43 6547 8204 19
gemeindeverwaltung@kaprun.at